Zum damaligen Zeitpunkt seien sie immer davon ausgegangen, dass tatsächlich gebaut werde, die Kredite gesprochen und das einbezahlte Kapital nicht angetastet werde. Wäre dem tatsächlich so gewesen, wäre die O.________ in der Lage gewesen, ihre Zins- und Zahlungspflichten zu erfüllen (EV E.________ vom 03.10.2013, pag. 08 008 0042 f.).