Er habe damals nicht überprüft, wohin die Gelder tatsächlich geflossen seien. Auf Vorhalt der Aufstellungen von AC.________ betreffend die Geldverwendung der O.________ sowie derjenigen von A.________ gab E.________ zu Protokoll, er könne dazu nichts sagen. Die Mittelverwendung entziehe sich seiner Kenntnis. Er sei davon ausgegangen, dass die Provisionen aus Erträgnissen der O.________ oder beispielsweise der Residenz P.________ bezahlt worden seien und nicht aus dem einbezahlten Kapital (EV E.________ vom 03.10.2013, pag. 08 008 0038 ff.).