Auf Frage, welcher Anteil der der O.________ total zugeflossenen rund CHF 3,2 Mio. tatsächlich für die Erbringung des Eigenkapitalnachweises für (staatlich zu amortisierende) Immobilienbaukredite für (unterstützungswürdige) Kinder-, Pflege-, Behinderten- und Seniorenheime verwendet worden bzw. zu diesem Zweck auf ein entsprechendes Bankkonto transferiert worden und dort geblieben sei, führte E.________ aus, er sei damals davon ausgegangen, dass der gesamte Betrag in diesem Sinn verwendet werde. Unterdessen wisse er aus den Protokollen und den Informationen von AC.________, dass dem nicht so gewesen sei. Er habe damals nicht überprüft, wohin die Gelder tatsächlich geflossen seien.