E.________ wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, auf der die Geldgeber der O.________ verzeichnet sind (pag. 09 008 0039 ff. [stimmt mit Ausnahme der Anlage von E.________ von CHF 85‘000.00, die in der Anklageschrift nicht aufgeführt ist, weitestgehend mit der späteren Anklage überein]). E.________ bestätigte diese Tabelle, machte aber einige Anmerkungen zu den jeweils aufgeführten Vermittlern. Bezüglich seiner eigenen Einzahlung im Betrag von CHF 85‘000.00 führte er aus, er sei nicht durch A.________ vermittelt worden, sondern habe sich selber zur Anlage entschieden. Wer die Provision erhalten habe, wisse er im Übrigen nicht.