Allen Einzahlern seien dieselben Verträge abgegeben worden. Die Verträge hätten also immer gleich gelautet und seien für die O.________ immer von A.________ unterzeichnet gewesen. Er wisse nicht mehr im Detail, welche Bedingungen die Verträge beinhaltet hätten. Das hohe Renditeversprechen von 25% sei aufgrund der MWST-Rückerstattung und der Gewinne aus der Verrechnungsplattform gerechtfertigt gewesen (EV E.________ vom 02.10.2013, pag. 08 008 0020).