Die geschäftlichen Belange, die ihn betroffen hätten, seien ihm bekannt gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass das Geld auch wirklich für den Eigenkapitalnachweis eingesetzt werde. Auf seine Frage, ob den Kunden das Geld auch zurückbezahlt werde, sei ihm gesagt worden, dass die Residenz P.________ ja der O.________ gehöre und als Sicherheit dienen könnte, um allenfalls einen Kredit für die Rückzahlung an die Kunden aufzunehmen (EV E.________ vom 02.10.2013, pag. 08 008 0009).