26 P.________ um ein grosses, repräsentatives Gebäude mit grossem Umschwung handle. Auf die Frage, ob es sich dabei seiner Meinung nach um ein Objekt handle, das ohne Weiteres vermieten, verkaufen oder belehnen lasse erwiderte C.________, dass er nicht wisse, ob es zu gross gewesen sei. Es sei eine Riesenliegenschaft, eine Villa gewesen. Er glaube nicht, dass man es innert zwei oder drei Monaten hätte verkaufen können. Man brauche einen Betreiber und einen Investor (EV C.________ vom 24.01.2017, pag. WSG 18 441).