Seine früheren Aussagen, wonach ihn E.________ wegen der Geldverwendung angesprochen habe, mit der Provisions- und Kostentragung aus den Geldern nicht einverstanden gewesen und davon ausgegangen sei, dass alles auf ein Konto fliesse und dort bleibe, worauf C.________ diesem die Gegenfrage gestellt habe, ob er denn gratis weiterarbeiten wolle, bestätigte C.________. Er wisse nicht mehr, was er diesem gesagt habe. Die Provisionen hätten erst bezahlt werden sollen, wenn der Bankkredit da gewesen wäre. Auf Druck von E.________ seien die Provisionen ausbezahlt worden. Er, C.________, sei dabei gewesen und wisse das aktiv (EV C.________ vom 24.01.2017, pag. WSG 18 439).