Er habe die Verträge der O.________ mit den Kapitaleinzahlern damals gekannt und gewusst, dass diesen zugesichert worden sei, dass die Gelder nur für einen Eigenkapitalnachweis verwendet werden dürften. Auf Vorhalt seiner Aussage, wonach von Anfang an klar gewesen sei, dass die einbezahlten Gelder auch für den Genossenschaftszweck, den administrativen Aufwand und die Projekte hätten verwendet werden müssen und Frage, weshalb dies nicht dementsprechend mit den Anlegern vereinbart worden sei, führte C.________ aus, das könne er nicht sagen. Dies sei nie Thema und auch nicht seine Aufgabe gewesen, weshalb er sich auch nicht damit befasst habe.