Auf Vorhalt des Staatsanwalts, dass die einbezahlten Gelder gemäss den Verträgen nur für Eigenkapitalnachweise hätten verwendet werden dürfen und jede andere Verwendung demzufolge unzulässig gewesen sei, erklärt C.________, dass das stimme, wenn er die Verträge richtig verstehe. Er habe aber nicht gewusst, dass mit den Geldern einerseits die Z.________ gekauft worden sei und diese wiederum den Kauf der Residenz P.________ finanziert habe. Er sei immer davon ausgegangen, dass die CHF 1,2 Mio. nach Österreich überwiesen worden seien, um den Kredit auszulösen. Er habe nicht gewusst, dass die Gelder anders verwendet worden seien.