Die an die O.________ einbezahlten Gelder seien für den Genossenschaftszweck und für den administrativen Aufwand, also die Provisionen und die Projekte, verwendet worden. Die reinen Genossenschaftsbeiträge hätten aber nicht ausgereicht. Deswegen sei klar gewesen, dass auch die Kapitaleinzahlungen hätten verwendet werden müssen und das sei von Anfang an so vorgesehen gewesen. Es sei Geld auf ein Konto zwecks Eigenkapitalnachweis geflossen, er gehe davon aus, dass das Geld für