__ eine Kalkulation gemacht und gemerkt, dass bei den vorhandenen Vermögenswerten niemals eine Überschuldung vorhanden gewesen sei. Den Verlust schätze er auf 10 bis 20% des einbezahlten Kapitals (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0021 f.). In der Berechnung der EBK sei auch die Rückerstattung der österreichischen MWST nicht berücksichtigt worden und die Erträge des Betriebs (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0025).