Von einer schriftlichen Vertretungsvollmacht für A.________ wisse er nichts, er habe jedenfalls nichts unter-zeichnet. Es sei natürlich möglich, dass A.________ eine Vollmacht geschrieben habe (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0017 f.). K.________ habe er über E.________ kennengelernt, als letzterer seine Gruppe vorgestellt habe. K.________ habe bei der O.________ keine Funktion inne gehabt. Bei der N.________ sei K.________ als Vizepräsident dabei gewesen (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0019).