Dass er Mitglied der Geschäftsleitung der O.________ gewesen sei, stimme nicht. Es sei aber richtig, dass A.________, E.________ und er sich getroffen hätten. Diese Sitzungen hätten im August / September 2005 stattgefunden und zwar auf Drängen von E.________. Vorher habe es keine regelmässigen Treffen oder Sitzungen gegeben, sondern bloss situativ, wenn es sich ergeben habe. Bei den von E.________ verlangten Sitzungen seien sie von A.________ informiert worden, was laufe. Das seien reine Orientierungen gewesen, sie hätten zwar sicher Sachen kommentiert, aber letztlich sei es bei dem geblieben, was A.________ gesagt habe. Von einer schriftlichen Vertretungsvollmacht für A.__