___ habe Einblick gehabt, weil dieser die Buchungen vorgenommen habe. Die Aussagen von A.________, wonach er über die Herkunft der Gelder Bescheid gewusst habe und teilweise auch über die Verwendung, dort aber nicht über alle Details, sei richtig. Er habe z.B. nicht gewusst, wie viel Geld nach P.________ geflossen sei. P.________ sei glaublich mit CHF 4,8 Mio. in der Buchhaltung aufgeführt gewesen und A.________ habe die Finanzierung mit der Bank über glaublich CHF 1,2 Mio. Bareinlage gemacht. Dieses Geld sei von der O.________ bezahlt worden (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0011 f.).