Über die geschäftlichen Belange der O.________ habe er soweit Bescheid gewusst, als A.________ orientiert habe. Er hätte Einblick in die Geschäftsbücher und Unterlagen nehmen können, das sei aber nicht seine Aufgabe gewesen, weswegen er es nicht gemacht habe. Er habe natürlich die Eingänge gekannt und zum Teil über die Ausgaben von P.________ und AB.________ Bescheid gewusst. Aber einen richtigen buchhalterischen Überblick oder Kenntnis der Kennzahlen habe er nicht gehabt. A.________ sei Herr und Meister gewesen und Y.________ habe Einblick gehabt, weil dieser die Buchungen vorgenommen habe.