Es sei nicht so, dass er die finanziellen Entscheide gefällt habe, dafür sei einzig A.________ zuständig gewesen. Er sei primär für die Einnahmen und die Abwicklung der Ratenzahlungen an die Banken zuständig gewesen. Er habe das übernommen, weil er gesehen habe, dass das sonst kein anderer habe machen können. A.________ habe alleine über die Ausgaben bzw. Investments entschieden und im Anschluss nur, jedoch offen, orientiert und ihm und anderen erklärt, wie die Situation aussehe. Man könne nicht sagen, dass er im Finanzbereich dessen rechte Hand gewesen sei. Er habe nur über einen Teil, nämlich die Einnahmen, die Übersicht gehabt (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0010 f.).