Es sei richtig, dass er Vermittler von Bonitäten gewesen sei. Das sei die Sache mit den KKEV gewesen. Er habe die ausgefüllten Unterlagen von E.________ erhalten und an die Banken weitergeleitet. Wenn er alle unterzeichneten Unterlagen gehabt habe, habe er jeweils Auflistungen der Einzahler erstellt. Das sei die von A.________ genannte Buchhaltung. Er sei mindestens wöchentlich bei A.________ vorbeigegangen, immer nach dem Termin mit E.________, wenn er die Unterlagen gehabt habe (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0008). Daneben sei er später auch dafür besorgt gewesen, dass die Kreditraten an die Banken bezahlt worden seien.