Weiter führte C.________ aus, er habe mit A.________ nicht besprochen, was mit dem einbezahlten Geld zu geschehen habe. Das habe dieser entschieden. Als das Geschäft angelaufen sei, sei er nicht mehr so intensiv mit A.________ zusammen gewesen. Die intensive Zeit habe nur ca. zwei Monate gedauert. Er habe auch keine Geschäftsleitungsfunktion in der O.________ inne gehabt (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0008).