Auf Frage, ob die einbezahlten Gelder zweckgebunden verwendet worden seien, gab der Beschuldigte 1 an, dass es so schnell gegangen sei, dass er nicht habe reagieren können. Ein Firmenaufbau sei schwierig, sie hätten in die Residenz P.________ investiert und hätten die Software von den ersten Einzahlungen finanzieren müssen. Dies sei eine werterhaltende Arbeitsgrundlage gewesen. Er hätte die Einzahler mit wenigen Ausnahmen nicht gekannt. Er hätte ihnen ansonsten gesagt, dass die Gelder für den Betriebsaufbau verwendet würden. Er hätte die Verträge entsprechend angepasst.