Kinderdorf verwendet worden. Es treffe zu, dass damit auch Löhne, Mieten, Provisionen, Verwaltungskosten und Spesen bezahlt worden seien. Die Provisionen seien auf Drängen der Vermittler früher als vereinbart ausbezahlt worden, weil diese geltend gemacht hätten, sie seien pleite und müssten ihren Lebensunterhalt auch irgendwie bestreiten (EV A.________ vom 13.09.2013, pag. 08 001 0062). 2.3.2 Aussagen A.________ im Hauptverfahren Anlässlich der Einvernahme durch das WSG bestätigte A.________ seine gegenüber der StA WD am 10./12./13.09.2013 und 11.06.2014 gemachten Aussagen (EV A.________ vom 24.01.2017, pag. WSG 18 418).