Auch die Software-Entwicklung zähle zu den sinnvollen Investments. Nur die Provision und die administrativen Ausgaben von CHF 1,2 Mio. seien somit nicht vertragsgemäss. Er habe ja die Sicherheit mit der Residenz P.________ gehabt, und auf diese jederzeit einen Kredit über CHF 1,2 Mio. aufnehmen können. Seine Liste enthalte damit einen Kapitalüberschuss von CHF 1,9 Mio. (EV A.________ vom 13.09.2013, pag. 08 001 0063 ff.).