weitgehend. Er machte geltend, es würden bei der Aufstellung rund CHF 400‘000.00 fehlen, seiner Meinung nach müssten es rund CHF 3,2 Mio. gewesen sein, die verwendet worden seien, er habe nämlich diverse Darlehen gewährt. Auf Vorhalt, dass sich daraus sowie aus einer ähnlichen, von A.________ selber erstellten und bei der EBK eingereichten Liste über die Verwendung von insgesamt CHF 3,335 Mio. (pag. 31 004 0755) ergebe, dass die Gelder nicht im Sinne der Verträge verwendet worden seien, erklärte A.________, dass die Z.________-Beteiligung und das Darlehen für den Kauf der Residenz P.________ wohl Verwendungen im Sinne der Verträge seien.