A.________ wurde vorgehalten, dass die einbezahlten Gelder gemäss den verschiedenen Verträgen nur auf O.________-eigene Konten hätten einbezahlt werden dürfen und dort hätten verbleiben müssen. Er führte aus, dass die Geldverwendungen seines Erachtens zulässig gewesen seien, weil sie die Residenz P.________ als Sicherheit gehabt hätten und das Projekt Kinderdorf AB.________ noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Er habe zu früh zu viel Geld aus den Verträgen gehabt. Die Ausgaben, die sie gehabt hätten, hätten sie im Hinblick auf spätere Renditen getätigt. Es stimme, dass die Gelder nicht auf ein Eigenkapitalnachweiskonto geflossen seien.