Die O.________ selber sei noch nicht Eigentümerin von Immobilien gewesen. Sie habe als selbstständige Genossenschaft Anteilscheine in den O.________ einzahlen sollen und der O.________ habe das Projekt „AB.________“ mit einem Bauvolumen von EUR 6 Mio. über die Z.________ finanziert. Die O.________ sei soweit er wisse auch nicht mittelbar an der Residenz P.________ beteiligt gewesen, sondern nur über Anteilscheine des O.________-Bundes mittelbar Mitinhaberin (EV A.________ vom 12.09.2013, pag. 08 001 0022).