Gemäss A.________ habe die O.________ ihren Zweck durch die Zurverfügungstellung der Leis- tungsverrechnungs-Software mit integriertem E-Shop umgesetzt. Vorgesehen gewesen sei auch die Finanzierung von Immobilienprojekten um das Volumen der Leistungsverrechnung in sinnvolle Dimensionen anzuheben. Hinter der O.________ sei die .________-Wirtschaft gestanden (EV A.________ vom 13.09.2013, pag. 08 001 0053).