Obwohl dieses Team aus sehr intelligenten Menschen bestanden habe, die auch juristisch etwas drauf hätten, sei keinem von denen in den Sinn gekommen, ihn davor zu warnen, dass das Zwischenparken von Geld eine Veruntreuung darstellten könnte. Jeder habe dies als sinnvoll und logisch betrachtet, was er entschieden habe. Niemand habe gewarnt oder Bedenken geäussert, auch Y.________ nicht (EV A.________ vom 11.06.2014, pag. 08 001 0075). Im Zusammenhang mit den vorgehaltenen Aussagen von C.________, wonach dieser nicht über Ausgaben habe entscheiden können, sondern A.________ das alleine gemacht und danach orientiert