Auf Vorhalt der Aussagen von E.________, wonach sich dieser nicht zum Kernteam zähle, erklärte A.________, dass seiner Meinung nach E.________ Mitglied des Kernteams gewesen sei und die Entscheidungen mitgetragen habe. E.________ habe also nicht nur betriebliche Sachen entschieden und vollzogen. Er sei bestrebt gewesen, das Kernteam so gross wie möglich zu halten, deswegen gehöre E.________ unbedingt und klarerweise dazu. Faktisch gehandelt, wie z.B. Geldüberweisungen vorgenommen, habe nur er. Er sei die Exekutive gewesen und zwar alleine. Von seinem Handeln hätten die anderen gewusst, speziell C.________.