C.________, Versicherungsvertreter, habe er nach seiner Haftentlassung im September 2004 kennengelernt, wohl an einem Vortrag. Bei der O.________ sei C.________ Finanzberater und Vermittler zwischen den Einzahlern und dem Bankinstitut gewesen. Auch dieser habe zum erweiterten Team gehört, sei aber näher „am Kern“ gewesen als K.________. C.________ sei über die Belange der O.________ ebenfalls bestens orientiert gewesen. Dieser habe über die Herkunft der Gelder Bescheid gewusst und auch über deren Verwendung, wohl aber nicht in jedem Detail (EV A.________ vom 12.09.2013, pag. 08 001 0028).