Am 12.09.2013 bestätigte A.________ seine erwähnte Aussage. Er sei Präsident gewesen, habe die Sitzungen geleitet und die oberste Verantwortung innegehabt. Die Entscheidungen beim O.________ wie bei der O.________ seien von ihm getroffen worden und jeweils mit Mehrheitsbeschluss vom Vorstand genehmigt worden. Was die Anlagen oder Beteiligungen betreffe, habe er meist Anträge erhalten und diese zur Abstimmung vorgeschlagen. Diese seien meist genehmigt worden. Es sei richtig, dass er die Entscheidungen getroffen habe, abgestützt auf den Vorstand (EV A.________ vom 12.09.2013, pag. 08 001 0020).