A.________ führte aus, die Struktur der O.________ sei dieselbe gewesen [gemeint: wie bei der O.________], nämlich der Vorstand und die Genossenschafter. Der Vorstand sei auch die Geschäftsführung gewesen. Er sei immer der faktische und rechtliche Geschäftsführer und überall eingetragen gewesen (EV A.________ vom 10.09.2013, pag. 08 001 0015).