11 - Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Januar 2017 (pag. 18 418 ff.). Es kann auf die nachfolgende Zusammenfassung der Aussagen durch die Vorinstanz verwiesen werden, welche im Sinne der besseren Verständlichkeit an dieser Stelle noch einmal wiedergegeben werden (pag. 18 723 ff., S. 40-49 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): 2.3.1.1 Organisation der O.________