Auch über diese Genossenschaft verfügte die EBK .________ die Auflösung. Das Konkursverfahren wurde .________ geschlossen, wobei das freie Vermögen zur Verteilung an die Gläubiger CHF 356‘030.35 betrug, was einer Konkursdividende von 9 % (3. Klasse) entspricht. Gegen den Beschuldigten 1 wurde in diesem Zusammenhang ein Verwaltungsstrafverfahren geführt, welches mit einem Schuldspruch wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Bankengesetz endete (vgl. hierzu auch die vorinstanzlichen Ausführungen auf pag. 18 720 ff., S. 37-40 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).