Dieser investierte die Gelder wiederum in Immobilien. Die Anleger erhielten Anteilsscheine mit einer Rückzahlungsverpflichtung. Einnahmen hätten mit Buchungsgebühren von 8 % Cash als Provision erzielt werden sollen. Die Genossenschaften wurden mit Verfügung der EBK .________ aufgelöst, der Dachverband blieb jedoch bis .________ bestehen. Grund der Auflösung war die illegale Ausübung von bewilligungspflichtigen Bankgeschäften. Bei der Liquidation der O.________-Genossenschaften sind erhebliche Verluste entstanden (vgl. hierzu auch die vorinstanzlichen Ausführungen auf pag. 18 717 ff., S. 34-37 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).