Die Beschuldigte 4 soll bei der Kapitalbeschaffung und Entgegennahme der Gelder mitgewirkt und veranlasst bzw. zumindest zugelassen haben, dass die durch die fünf Kapitalgeber anvertrauten Gelder vereinbarungs- und zweckwidrig verwendet worden seien. So soll sie die Kapitalgeber im Umfang von CHF 277‘000.00 geschädigt haben (detaillierte Auflistung in der Anklageschrift auf pag. 18 055 f.).