Konkret soll sie bei der inhaltlichen und layoutmässigen Erarbeitung der massgeblichen Unterlagen und Dokumente und bei der Formulierung der dem Finanzierungssystem zugrunde liegenden Verträge mit den Kapitalgebern mitgewirkt haben, wobei sie Kenntnis der vertraglichen Bestimmungen zum Verwendungszweck und der Darlehenssicherheit gehabt habe. Die Beschuldigte 4 soll bei der Kapitalbeschaffung und Entgegennahme der Gelder mitgewirkt und veranlasst bzw. zumindest zugelassen haben, dass die durch die fünf Kapitalgeber anvertrauten Gelder vereinbarungs- und zweckwidrig verwendet worden seien.