Der Beschuldigte 3 soll so bei der Kapitalbeschaffung und der Entgegennahme der Gelder als faktisches Geschäftsleitungsmitglied und faktisches Organ mitgewirkt und zugelassen haben, dass die durch fünf Kapitalgeber anvertrauten 9 Gelder vereinbarungs- und zweckwidrig verwendet worden seien. So soll der Beschuldigte 3 die Kapitalgeber im Umfang von CHF 277‘000.00 geschädigt haben (detaillierte Auflistung in der Anklageschrift auf pag. 18 051 f.). 7.4 Betreffend