18 038 ff.). Der Beschuldigte 3 wurde vom Vorwurf der qualifizierten Veruntreuung teilweise rechtskräftig freigesprochen. Qualifizierte Veruntreuung betreffend N.________-Genossenschaft: Dem Beschuldigten 3 wird die Beteiligung am Betrieb der N.________ vorgeworfen. So soll er zusammen mit den Beschuldigten 2, 4 und K.________ die N.________ gegründet und als Tagespräsident beim Aufbau und der Organisation in massgeblicher Weise mitgewirkt bzw. leitend mitbestimmt und gehandelt haben.