So seien insgesamt 70 Verträge mit einem Kapital von min. CHF 2‘571‘191.00 vermittelt worden und der Beschuldigte 3 bzw. seine Gruppe hätten Provisionszahlungen im Umfang von CHF 207‘295.30 bzw. CHF 353‘594.95 erhalten. Trotz seines Wissens um die laufende zweckwidrige Verwendung der Gelder soll der Beschuldigte 3 den Abschluss der 86 Verträge und die zweckwidrige Verwendung der Gelder zugelassen bzw. mitveranlasst und so die Kapitalgeber im gleichen Umfang wie bei der Anklage betreffend Beschuldigte 1 und 2 dargelegt, geschädigt haben (vgl. detaillierte Auflistung in der Anklageschrift auf pag. 18 038 ff.).