Durch dieses Verhalten soll der Beschuldigte 1 die ebenfalls in der Anklage aufgeführten Kapitalgeber im Umfang von min. 7 CHF 2‘794‘162.25, 3‘231‘003.56 bzw. 3‘175‘025.51 geschädigt haben. Dabei soll er mit Eigen- und Drittbereicherungsabsicht gehandelt haben (Auflistung der Kapitalgeber auf pag. 18 006 ff.). Vom Vorwurf der qualifizierten Veruntreuung, evtl. Gehilfenschaft dazu betreffend N.________-Genossenschaft wurde der Beschuldigte 1 rechtskräftig freigesprochen.