dere für eigene Zwecke (Erwerb von Grundstücken und Beteiligungen, Zahlungen und Darlehen an eigene Gesellschaften, Darlehen an nahestehende Personen und für Vermittlungsprovisionen) sowie auch für Zins- und Tilgungsraten von einbezahlten Kapitalien verwendet worden sein sollten. Eine detaillierte Auflistung ist in der Anklage enthalten (pag. 18 004 ff.). Durch dieses Verhalten soll der Beschuldigte 1 die ebenfalls in der Anklage aufgeführten Kapitalgeber im Umfang von min. 7 CHF 2‘794‘162.25, 3‘231‘003.56 bzw. 3‘175‘025.51 geschädigt haben.