_ mit Interessenten 86 solche Verträge über CHF 3‘115‘191.00 unterzeichnet und abgeschlossen haben, wobei dem Vertragsabschluss jeweils die Kreditvermittlung durch den Beschuldigten 2 vorangegangen sei. Im Wissen darum, dass angesichts der kaum vorhandenen Einnahmen die von den Kapitalgebern den Banken geschuldeten Zins- und Tilgungsraten, die vereinbarten Renditen und Ausschüttungen sowie die Kapitalien nicht bezahlt bzw. rückbezahlt werden können, soll der Beschuldigte 1 zugelassen bzw. grösstenteils selbst angeordnet haben, dass diese Gelder mit dem Kernteam (Beschuldigte 2 und 3) vereinbarungs- und zweckwidrig insbeson-