18 602) zu überprüfen. Die Freisprüche sind mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen, ebenso die damit zusammenhängenden Kostenfolgen (Ziffer V. des Dispositivs, pag. 18 595). Hingegen hat die Kammer die auf die Freisprüche entfallende Entschädigung sowie die amtliche Entschädigung infolge expliziter Anfechtung durch Rechtsanwalt F.________ zu überprüfen (Ziffer V. und IX.3. des Dispositivs, pag. 19 026).