18 602) in Rechtskraft erwachsen. Bezüglich des Beschuldigten 2 hat die Kammer die Schuldsprüche wegen qualifizierter Veruntreuung und Gehilfenschaft dazu (O.________ und N.________, beides mehrfach begangen), sowie die Straf-, Kosten- und Entschädigungsfolgen zu überprüfen. Weiter sind die Zivilklagen der Zivilklägerin 2 (Ziffer X.4 des Dispositivs, pag. 18 602) und der Zivilklägerin 3 (Ziffer X.6. des Dispositivs, pag. 18 602) zu überprüfen. Die Freisprüche von der Anschuldigung der qualifizierten Veruntreuung samt Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss Ziffer III. sowie Ziffer X.1. des Dispositivs (Anerkennung der Zivilklage von I.____