Rechtsanwalt Dr. H.________ stellte für die Beschuldigte 4 anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ebenfalls schriftlich festgehaltene Anträge, auf welche verwiesen wird (pag. 19 434). 5 Schliesslich verwies auch Staatsanwalt M.________ für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf die schriftlich eingereichten Anträge (pag. 19 444 ff.).