4. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt B.________ auf die schriftlichen Anträge in seiner Berufungserklärung (pag. 18 993 f.). Fürsprecher D.________ verwies anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf die schriftlichen Anträge, welche zu den Akten genommen wurden (pag. 19 413 f.). Auch Rechtsanwalt F.________ reichte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung schriftliche Anträge zu den Akten. Darauf wird verwiesen (pag. 19 421 f.). Rechtsanwalt Dr. H.__