_», «.________ Weiter beantragte er, Youtube Videos zum Thema «.________» seien zu den Akten zu nehmen. Mit Verfügung vom 26. November 2019 wurden auch diese Eingaben den Parteien zugestellt. Die Verfahrensleitung entschied weiter, dass über die Beweisanträge anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung befunden werde (pag. 19 316 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden die erwähnten Unterlagen des Beschuldigten 1 und seines Verteidigers zu den Akten erkannt. Der Präsident führte weiter aus, dass die online verfügbaren Videos einsehbar seien und nicht zu den Akten genommen werden können (pag.