Am 18. November 2019 reichte Rechtsanwalt B.________ die Stellungnahme des Beschuldigten 1 (verfasst durch seinen damaligen Rechtsbeistand) zur Vernehmlassung der Eidgenössischen Bankenkommission (nachfolgend EBK) vom 17. Januar 2007 im Verfahren vor Bundesgericht 2A.749/2005 zu den Akten (pag. 19 223 ff.). Die Eingabe wurde den Parteien samt Beilage zugestellt (pag. 19 272 ff.). Mit E-Mail vom 26. November 2019 (Original in Briefform am folgenden Tag beim Obergericht eingegangen, pag. 19 302 ff.) machte der Beschuldigte 1 weitere Ausführungen und liess der Kammer in der Beilage zwei Dokumente zukommen («.________», «.