19 287 ff.; Beschuldigter 2: pag. 19 290, Beschuldigter 3: pag. 19 291, Beschuldigte 4: pag. 19 292). Leumundsberichte wurden keine eingeholt, die Beschuldigten 1-4 wurden anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu ihren persönlichen Verhältnissen befragt. Mit Eingaben vom 2. und 5. November 2019 machte der Beschuldigte 1 umfangreiche Ausführungen und verwies auf die Beilagen 1-6 (pag. 19 185 ff.). Die Eingaben wurden den Parteien samt Beilagen zugestellt (pag. 19 215 ff.). Am 18. November 2019 reichte Rechtsanwalt B.___