3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Der von Rechtsanwalt Dr. H.________ namens der Beschuldigten 4 gestellte Beweisantrag, es seien sämtliche Beschuldigten/Berufungsführer im oberinstanzlichen Verfahren einzuvernehmen, wurde durch die Kammer mit Beschluss vom 4 24. Januar 2018 gutgeheissen (pag. 19 109 ff.). Die Beschuldigten 1-4 wurden anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag. 19 366 ff.). Von Amtes wegen wurden über die Beschuldigten 1-4 zudem aktuelle Strafregisterauszüge eingeholt (Beschuldigter 1: pag. 19 287 ff.